Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Die beste Alternative zu Ihrem Plan A.
Haben Sie das Risiko von Berufsunfähigkeit in Ihrem persönlichen Plan B berücksichtigt?
Denn die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielfältig und können jeden treffen.

Ursachen für eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

 

Gesetzliche Pensionen decken den Lebensstandard oft nicht ab.
Monatliche Durchschnittspension der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung:

Plan B bietet Ihnen folgende Leistungen:
Wenn Sie zwischen 15 und 55 Jahre alt sind, können Sie das Vertragsende und das Leistungsendalter bis max. Endalter 65 frei wählen. Die Mindestlaufzeit beträgt 10 Jahre.

Garantierte Leistungen
Bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit erhalten Sie eine garantierte Rente und Prämienbefreiung.

Zwei Leistungsmodelle mit identer Prämie
Leistung wahlweise ab 25% oder 50% Berufsunfähigkeit.

Leistungsdauer
Es kann eine Leistungsdauer vereinbart werden, die über die Versicherungsdauer hinausgeht.

Keine Anzeigepflicht
oder Mehrprämie bei einem späteren Berufswechsel mit erhöhtem Berufsrisiko.

Reha-Assistance
für Ihre optimale Rehabilitation einschließbar. Die Reha-Assistance bietet Ihnen Leistungen, welche die notwendige medizinische und soziale Rehabilitation nach einem Unfall unterstützen und fördern sollen. Ab einer Berufsunfähigkeit von 50% werden Ihnen bestimmte Informations- und Organisationsleistungen zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Kosten dafür übernimmt die NÜRNBERGER.  

Zusätzliche Vorteile zu Plan B:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
  • Wiedereingliederungshilfe nach Wegfall der vertraglichen Leistungen wegen Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit
  • Option auf Leistungserhöhung: Erhöhung der Jahresrente bis 50% ohne neuerliche Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen
  • Versicherungsschutz bei Wohnsitzverlegung ins Ausland nach Polizzierung bleibt erhalten 
  • Keine Arztanordnungsklausel
  • Option Karenzzeit: Option wählbar zwischen 6 und 12 Monaten; wenn eine Karenzzeit vereinbart wird, wird die BU-Rente nicht ab Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgezahlt, sondern erst nach Ablauf einer gewissen Frist. Das reduziert die Prämie. 
  • Option garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall: Die garantierte Rente erhöht sich im Leistungsfall jährlich garantiert um den vereinbarten Prozentsatz. So bleibt die Kaufkraft der Rente erhalten. Der Prozentsatz ist wählbar zwischen 0,5% bis 3% (in 0,5%-Schritten)

 

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Wir stehen Ihnen telefonisch unter 0800/20 44 87 gerne zur Verfügung oder freuen uns auf Ihr E-Mail!