Die Pension ist für die meisten Menschen eine Zeit, in der lang gehegte Wünsche in Erfüllung gehen. Reisen, Hobbys, Bildung – nach dem Berufsleben wollen redlich erworbene finanzielle Vorteile ausgekostet werden. Doch steigende Lebenserwartung, eine immer kürzere Lebensarbeitszeit und sinkende Geburtenraten bringen das Pensionssystem aus dem Gleichgewicht.
Wer seine Pläne für den Ruhestand absichern will, sollte deshalb so früh wie möglich mit dem Aufbau einer Privatpension beginnen.
BonusSolide ist eine besonders vorteilhafte Möglichkeit, für Ihre Zukunft vorzusorgen. Wer jetzt in BonusSolide und damit in seine private Pension investiert, wird von höchster Stelle unterstützt – vom Staat Österreich.
Die Vorteile von BonusSolide im Überblick:
Staatliche Prämienförderung
Ihr Geschenk vom Staat:
Jährlich mindestens 8,5%, maximal 13,5% der eingezahlten und förderbaren Prämie. Für das Jahr 2010 beträgt die staatliche Förderung 9%. Die Höhe der maximal geförderten Einzahlung wurde mit einer Jahresprämie von € 2.263,79 festgesetzt. Dieser Wert wird ebenfalls von Jahr zu Jahr gesetzlich neu bestimmt.
Lebenslange BonusSolide Pension*
Schon ab Ihrem vollendeten 40. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit, Ihr angesammeltes Kapital in Form einer monatlichen Auszahlung zu genießen. Ohne Kapitalertrag- oder Einkommensteuer dafür zu bezahlen.
3 Garantien
Kapitalgarantie: Nutzen Sie die Auszahlung nach Ablauf Ihres Vertrages als lebenslange Rente*, werden dabei alle eingezahlten Prämien inkl. staatlicher Förderung garantiert.
Rententafeln**: Durch Garantie der bei Vertragsabschluss gültigen Rententafeln (AVÖ 2005 R) gewährleisten wir die Sicherheit der Rechnungsgrundlagen Ihrer Pension.
Rechnungszins**: Wir garantieren während der Rentenphase einen Rechnungszins von 2,25% und geben Ihnen damit die Sicherheit einer festen Verzinsung.
Steuerbefreiung
Ihre Prämien für BonusSolide sind versicherungssteuerfrei. Bei Verwendung des Auszahlungsbetrages als lebenslange Rente bezahlen Sie weder Kapitalertrag- noch Einkommensteuer.
Kapitalrückgewähr
Diese Option gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Ansprüche auch im Falle Ihres Ablebens während der Rentenauszahlungphase erhalten bleiben. Sie bestimmen dabei, an wen die NÜRNBERGER das verbleibende Kapital auszahlen soll.
Bridging Rente
Falls Sie die Zeit bis zur gesetzlichen Alterspension überbrücken wollen (z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit), so können Sie mit dieser Option frühestens ab dem 50. Lebensjahr und maximal bis zum Beginn der Pension aus der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren eine steuerfreie Auszahlung des angesammelten Kapitals in Form einer Rente genießen. Sie ersparen sich eine Nachversteuerung der Erträge oder eine Rückzahlung von staatlichen Prämien!***
Zum Bridging Rente-Informationsblatt
*Pensionszusatzversicherung gemäß § 108a, b EStG.
**Gilt ausschließlich für Vertragsabschlüsse ab 01.01.2006.
***Die Bridging Rente basiert auf § 108b EStG.