NÜRNBERGER VERSICHERUNG AG Österreich
Das Unternehmen
Produkte & Lösungen
Fonds
Auszeichnungen
Presseservice
Service Center
Informationen für Vertriebspartner
Konzern- & Partner- unternehmen
Karriere
 
 
 
 
 

Definition
Gemäß § 41 b VersVG* vom Versicherungsnehmer/in veranlasster zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Verrechnung/Entnahme
Verrechnung mit der Prämie oder Entnahme aus der Deckungsrückstellung.

Derzeit werden folgende Kostenersätze verrechnet (Änderungen vorbehalten):

Prämienzahlung mit Zahlschein:
€ 1,00

Rückläufer im Lastschriftverfahren: 
Durchrechnung der Bankspesen

gesetzliche Mahnung: 
€ 2,00 + 1% des Mahnbetrages

Rechtsanwaltsmahnung: 
€ 5,00 + 1% des Mahnbetrages

Durchführung einer Vorauszahlung bzw. eines Polizzendarlehens:
1% des Betrages (mind. € 21,80 / max. € 36,33)

Vertragsänderungen (außer Prämienfreistellung und Vertragsänderungen ab Beginn sowie bei Unfallversicherungen):
€ 30,00

Duplikatspolizze: 
derzeit kostenlos

Bei Rechtseinräumungen gegen Verzicht auf die Karenzfrist für Selbstmord bzw. Anzeigepflichtverletzung: 
1,5 + 4% Versicherungssteuer (mind. € 21,80)

Finanzamtsbestätigung:
derzeit kostenlos

AAA-Management: 
0,5% des umgeschichteten Fondsvermögens (max. € 300,00)

Fondswechsel: 
kostenlos

Wertauskunft: 
derzeit kostenlos

Fondsübertragung auf Wunsch des Bezugsberechtigten:
€ 70,00

 

* § 41 b VersVG
Der Versicherer darf neben der Prämie nur solche Gebühren verlangen, die der Abgeltung von Mehraufwendungen dienen, die durch das Verhalten des Versicherungsnehmers veranlasst worden sind; die Vereinbarung anderer Nebengebühren ist unwirksam.