NÜRNBERGER VERSICHERUNG AG Österreich
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Verweisbarkeit

Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit (=konkrete Verweisbarkeit)

Sie können Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, gelten jedoch auch dann als berufsunfähig, wenn Sie eine andere Tätigkeit zwar ausüben können, aber diese nicht tatsächlich (konkret) ausüben. Nur wenn Sie konkret eine Tätigkeit ausüben, die Ihrer Ausbildung und Erfahrung und somit der bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.

NÜRNBERGER Plan B Plus verzichtet auf die abstrakte Verweisbarkeit. Für Sie bedeutet das noch mehr Sicherheit und Klarheit. Sichern Sie Ihre Rente im Falle der Berufsunfähigkeit!

Beispiel:

Abstrakte Verweisbarkeit

Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben, wären aber aufgrund Ihrer beruflichen Fähigkeiten für eine andere Tätigkeit geeignet. Bleibt Ihre Lebensstellung dabei gewahrt, kann die Versicherung Sie auf diesen Beruf verweisen und Sie gelten nicht als berufsunfähig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Verweisungstätigkeit auch tatsächlich ausüben.
(Gilt für Plan B)

Beispiel: